ACEA stellt Datenschutz-Grundregeln auf

Datenschutz

Der Verband europäischer Autohersteller (ACEA) hat auf der IAA seine Grundregeln für den Datenschutz vorgestellt.

Am Mittwoch hatte der Bundesverkehrsminister Dobrindt seine Strategie für das Vernetzte und Autonome Fahren vorgestellt. Darin war auch ein Passus zum Datenschutz vertreten, aber konkrete Gesetzesentwurfe fehlen immer noch.

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Diesem Thema hat sich auch der ACEA gewidmet und hat fünf Prinzipien für den Datenschutz im Fahrzeug erarbeitet. Im Übrigen zählen auch Hyundai und Toyota zu diesem Verein, da sie große Produktionsstätten in Europa haben.

Ähnlich dem Strategiepapier der Bundesregierung soll die Kunden Datentransparenz erhalten, also deren Verarbeitung und Übermittlung soll angezeigt werden. In einem weiteren Schritt möchte man das Privacy by Design Prinzip (erklärt im Artikel über den Safer Internet Day 2015) einführen. Damit sollen die Fahrenden die Daten auswählen und versenden können. Wer aber einen Vertrag unterschreibt, dass man die Datenübermittlung akzeptiert, dessen Daten können uneingeschränkt genutzt werden – schon heute. Der eCall ist ebenfalls genannt, den man deaktivieren können soll.

Der Datenschutz, so wird es dort erklärt, soll schon in der Produktion einfließen. Offen bleibt nach welchen konkreten Richtlinien. IT-Sicherheit wird ebenfalls erwähnt und dass man bei Datenauslagerung vertraglich den Schutz der Daten vereinbart.

Der letzte, der fünfte Punkt, ist besonders schwammig formuliert: “Wir verarbeiten Daten in einer angebrachten Weise”. Dabei will man zwischen belanglosen und privaten Daten unterscheiden, jedoch gibt es im Datenschutzrecht diese Unterscheidung gar nicht.

Konkret wird man nur, dass man die Daten anonymisieren will, dass man sie nicht mehr zurückverfolgen kann. Zur besseren Erhebung will man persönliche Daten mit anderen Informationen vermengen und damit sieht man sich berechtigt ebenfalls die persönlichen Daten zu verwenden, solange sie vermengt bleiben.

In puncto Speicherung der Daten, behält man sich vor, diese so lange zu speichern, wie man sie benötigt, erst dann werden sie gelöscht. Die gespeicherten Daten sind beispielsweise bezüglich des Auslösens des Airbags, ob die Türen offen oder geschlossen sind, den Status des Fahrzeugs, die Fahrzeugführung, die Position und Umweltdaten (beispielsweise andere Fahrzeuge oder die Temperatur).

Zudem zum Beispiel Daten bezüglich des Infotainments, Sitzeinstellungen, Fahrziel und sogar das Telefonbuch können erhoben werden. Hier greift das Vermengungsprinzip.

Die Daten sollen zur Unfall- und Pannenhilfe, als Service-Angebote, Fahrbuchhilfe und nicht zuletzt zur Fahrzeugvernetzung (Car2Car oder Car2X) dienen. (Siehe auch Glossar zur Erklärung der Begrifflichkeiten).

Ähnlich dem Strategiepapier der Bundesregierung, ist auch in dem Grundregeln des ACEA, nur wenig konkretes zu finden. Einen wirklichen Datenschutz sehe ich, abgesehen von der Anonymisierung, nicht. Und gerade bei der IT-Sicherheit sollte man doch konkrete Maßnahmen verbindlich vorschreiben, wie ich finde.

Hier findet sich das PDF Dokument mit den Prinzipien des ACEA.

David Fluhr

Ich schreibe seit 2011 über das Thema Autonomes & Vernetztes Fahren. Ich habe Sozialwissenschaften an der HU Berlin studiert und bin seit 2012 selbstständiger Journalist. Kontakt: mail@autonomes-fahren.de

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