5G Frequenzversteigerung in Deutschland

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Die Bundesnetzagentur hat die Bedingungen für die 5G Frequenzen bei der Versteigerung bekannt gegeben.

Im kommenden Jahr sollen die Frequenzen für die Nutzung des neuen Mobilfunkstandards 5G versteigert werden, doch dafür gibt es Bedingungen. In der Schweiz ist man bereits soweit.

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Die Bedingung zum National Roaming ist nicht zu erwarten. Das bedeutet, dass man die Kundschaft anderer Anbieter ins eigene Netz aufnehmen muss, wenn das Netz der anderen ein Loch aufweist. Dafür kommt die Bedingung dass die Telekommunikationsanbieter bis zum Jahre 2022 mindestens 98 Prozent der Haushalte in Deutschland mit dem Mobilfunkstandard versorgen müssen. Dabei wird auch eine Mindestübertragungsrate von 100 Megabit pro Sekunde vorgeschrieben.

Das bevorteilt die großen Anbieter, während kleinere Anbieter hierbei das Nachsehen haben werden. Dabei fordern einige Behörden, dass es einen vierten Anbieter bei der Etablierung von 5G geben müsste – was unter diesen Umständen aber nur schwer zu erreichen sein wird. Ein vierter Anbieter hat ob der fehlenden Bedingung für das National Roaming angekündigt, nicht mitzusteigern.

Das 5G Netzwerk soll die Basis für wesentliche Zukunftstechnologien darstellen – dazu gehört neben dem Autonomen Fahren auch beispielsweise die Industrie 4.0. Das 5G Netz erlaubt eine Übermittlung einer hohen Datenmenge in quasi-Echtzeit. Denn die Latenz soll nur ein bis zwei Millisekunden betragen – und das ist auch der Grund für die Bedeutung beim Autonomen Fahren, denn derart können Fahrzeuge per Fernsteuerung gelenkt werden oder Konvois so dicht hintereinander herfahren, dass sie den Windschatten ausnutzen und Sprit einsparen können.

Dennoch wird es künftig auch Funklöcher geben – vor allem in ländlichen Gebieten. Das wird schwerwiegende Auswirkungen für die dort lebende Bevölkerung und die dortige Wirtschaft haben. Auch Autonomes Fahren wird es in den Bereichen dann schwer haben. Hier haben die Lobbyisten der Telekommunikationsriesen offenbar volle Arbeit geleistet. Denn ihr Argument ist die Wirtschaftlichkeit, die in den Regionen nicht gegeben sein wird.

Eine weitere Bedingung der Netzagentur ist, dass auch die Bahntrassen mit einem 5G Netz ausgestattet werden müssen, wobei eine Datenübertragung von 50 Megabit in der Sekunde erreicht werden muss. Des Weiteren müssen die Anbieter 500 Stationen für die Frequenzen 3,6 Ghz und 2 Ghz anbieten. Damit wird zumindest eine geringe Datenübertragung erreicht und einige Funklöcher gestopft.

Quelle

David Fluhr

Ich schreibe seit 2011 über das Thema Autonomes & Vernetztes Fahren. Ich habe Sozialwissenschaften an der HU Berlin studiert und bin seit 2012 selbstständiger Journalist. Kontakt: mail@autonomes-fahren.de

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