5G Auflagen für Netzwerkbetreiber

5G Auflagen für Netzwerkbetreiber
Funkmasten

Am vergangenen Freitag hat die Bundesnetzagentur die Pflichten bei der Übernahme einer Frequenz für 5G verschickt.

Die drei Telekommunikationsanbieter in Deutschland: Deutsche Telekom, Vodafone und Telefonica sollen mit der 5G-Frequenz einige Pflichten übernehmen. Das gefällt den Firmen aber nicht und sie kündigten Klagen an.

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Auf 178 Seiten sind die Pflichten für den Betrieb des 5G Netzwerks zusammengefasst. Der ursprüngliche Plan wurde von vielen Seiten kritisiert. Dabei geht es vor allem um Funklöcher, die man den Menschen hierzulande zumuten will. Zwar hat die Telekom eine höhere Abdeckung angekündigt, doch bliebe das für einige Firmen auf dem Land oder das Autonome Fahren fatal.

Bis 2022, so die neuen Vorgaben, müssen 98 Prozent der Haushalte pro Bundesland mit einer Geschwindigkeit von 100 Mbit pro Sekunde versorgt werden. Außerdem sollen auch Autobahnen mit der 5G Technik in der Geschwindigkeit ausgestattet werden. Bei Bundesstraßen sollen es mindestens 50 Mbit pro Sekunde sein. Das muss aber erst bis 2024 geschehen.

Bahn- und Wasserwege sollen über eine 5G Verbindung mit 100 Mbit/s verfügen, wenn dort mehr als 2.000 Personen am Tag transportiert werden. Außerdem sollen 1.000 statt 500 Funkmasten aufgestellt werden. Auf dem Land sollen es 500 Funkstationen werden.

Aber das nationale Roaming, also bei einem Wegfall in ein anderes Netz zu wechseln, wird künftig wieder nicht möglich sein. Hier hat sich die Industrie gegenüber dem CDU-geführten Wirtschaftsministerium durchgesetzt. Doch man hofft auf ein gegenseitiges Entgegenkommen der Anbieter. Die Netzagentur will sich darum bemühen, so der Plan.

Andere Anbieter wollten nur mitbieten, wenn das nationale Roaming kommen würde. Dafür sollen solche neuen Anbieter bis 2023 nur ein Viertel der Haushalte versorgen müssen.

Im Gegenzug zu den neuen Pflichten werden die Mindestgebote für die Frequenzen reduziert. Wo zuvor 75 Millionen Euro aufgerufen worden sind, werden nun nur fünf Millionen Euro nötig. Allerdings sind keinerlei Sanktionen vorgesehen, wenn die Firmen den Pflichten nicht nachkommen.

Die Große Koalition macht offenbar immer wieder denselben Fehler, wie schon beim Dieselskandal oder den Immobilienhaien. Man setzt auf Freiwilligkeit. Aber das letzte Wort ist offenbar noch nicht gesprochen. Die Versteigerungen gehen nächstes Jahr los.

Quelle

David Fluhr

Ich schreibe seit 2011 über das Thema Autonomes & Vernetztes Fahren. Ich habe Sozialwissenschaften an der HU Berlin studiert und bin seit 2012 selbstständiger Journalist. Kontakt: mail@autonomes-fahren.de

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