Haftung – Einigung zur Regelung in Deutschland

redepodest-bundesverkehrsministerium

Offenbar hat sich die Regierung bei der Regelung der Haftung bezüglich des Automatisierten Fahrens geeinigt.

Wie sieht die Haftung aus, wenn man einen Unfall mit einem Autonomen Fahrzeug hat? Diese Frage interessiert die Juristerei auf der ganzen Welt. In Deutschland gibt es bereits Regelungen für Teil- und Hochautonomen Fahrzeuge und man hat eine Ethik-Kommission eingesetzt, die auch die Fragen der Haftung diskutiert.

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Wer haftet bei einem Unfall? Die Person die gefahren ist? Oder der Hersteller des Wagens? Oder gar die Person, die die Software geschrieben hat, oder dessen Unternehmen? Diese Institutionen stehen in der näheren Auswahl. Eine aktuelle Studie ergab, dass man vor allem die Hersteller in der Pflicht sieht.

Nun gab es offenbar eine Einigung der Ministerien des Verkehrs und der Justiz. Wie Medien berichten, soll die Haftung nur bedingt beim Hersteller liegen. Wenn der Mensch nicht aufmerksam war und es kommt zum Unfall, haftet der Mensch. Wie schon zuvor angedacht, muss die Automatisierung der Fahrzeuge übersteuert werden können. Zudem müssen Sie über visuelle, akustische oder haptische Signale verfügen, die den Menschen zur Übernahme auffordern.

Setzt das System aus, aus welchen Gründen auch immer, muss der Mensch in der Lage sein, das Steuer zu übernehmen. Bei diesem Entwurf geht es um automatisierte Fahrzeuge. Damit sind Teil- und Hochautonome Fahrzeuge gemeint. Derart muss der Mensch immer in der Lage sein, die Kontrolle über das Fahrzeug auszuüben. Es handelt sich bei dem Entwurf zur Haftung nicht um Vollautonome Fahrzeuge, die auch noch gar nicht funktionieren.

Des Weiteren sollen die Fahrzeuge mit einem Fahrtenschreiber ausgestattet werden. Nicht geregelt ist offenbar die Dauer der Aufnahme der Fahrdaten, wohl aber, dass diese,  auf Verlangen, an die Behörden übergeben werden müssen. Aber nur, wenn es zu einem Unfall kam.

Dies könnte auch ein Auftakt zur Installation von Müdigkeitswarnern, respektive Aufmerksamkeitswarnern werden. Diese Systeme werden derzeit von der EU als Pflicht für Neuwägen diskutiert.

Quelle

David Fluhr

Ich schreibe seit 2011 über das Thema Autonomes & Vernetztes Fahren. Ich habe Sozialwissenschaften an der HU Berlin studiert und bin seit 2012 selbstständiger Journalist. Kontakt: mail@autonomes-fahren.de

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