Ethik-Kommission Bericht: Datenschutz beachten!

ethik-kommission uebergabe bericht

Heute hat die Ethik-Kommission ihren Bericht zum Autonomen Fahren dem Verkehrsminister übergeben.

Unter der Leitung des ehemaligen Verfassungsrichters, Udo die Fabio, tagte die Ethik-Kommission seit Oktober letzten Jahres. Sie sollten die Richtlinien für die Ethik beim Autonomen Fahren erarbeiten. Der Bericht wurde heute dem Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt übergeben, der das Gesetz dafür bereits durchgebracht hat.

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Schon zuvor wurde bekannt, dass der Bericht vor einer Überwachungswelle warnt. Es wurden darin Regeln ausgestellt, die die Sammelwut der Daten einschränken soll. Die Vernetzung ermögliche die totale Überwachung und eine Manipulation qua Hacking kann nicht ausgeschlossen werden.

Derart wiege der Datenschutz schwerer, als die Nützlichkeit der Technik. Die Fahrenden müssten über die Weitergabe der Daten selbst entscheiden können. Einer Entwicklung, wie jetzt mit der Datenmacht der Suchmaschine Google, sollte man vorweggreifen.

Außerdem müsse das Autonome Fahren gegenüber dem Manuellen Fahren einen echten Mehrwert bieten. Derart sollen die Autos bei Unfällen, Personen eher schonen und dafür Sach- und Tierschäden eher verursachen – sollte es nicht mehr möglich sein zu bremsen. Aber es sollte erst gar nicht zu einem Unfall kommen, so die Kommission.

Im Dilemma Fall dürfe es keine Auswahl nach Merkmalen geben, weder Alter noch körperliche Verfassung. Allerdings könne man die Anzahl der Menschen, die bei einem Unfall leiden müssten, erwägen. Das bedeutet, sollte das Auto nicht mehr ausweichen können, soll es lieber einen Menschen überfahren als eine Gruppe von Personen. Das liegt im dem Grund, dass man vorher nicht weiß, wer die Personen sind und ist damit nicht vergleichbar mit dem Abschießen eines Flugzeugs, wie es das Bundesverfassungsgericht mal darstellte. Die Technik sollte man nicht vermenschlichen.

Die Basis der Empfehlungen ist die Annahme, dass das Autonome Fahren Wirklichkeit wird. Die Mitglieder selbst haben die Erfahrung mit der Technik gemacht. Außerdem gab es im Januar eine Anhörung und man konzentrierte sich auf Level 4 und Level 5 (Hoch- und Vollautonomie).

Die 20 Empfehlungen der Ethik-Kommission:

  1. Automatisierung dient der Verkehrssicherheit. Erst danach kommen Mobilitätschancen und andere Vorteile. Die Entwicklung folgt dem Prinzip der eigenverantwortlichen Handlungsfreiheit
  2. Vor allem diene die Technik dem Schutz der Menschen und Autonomes Fahren ist nur legitim, wenn es signifikant bessere Fahreigenschaften aufweist, als der Mensch.
  3. Einführung und Zulassung ist in der Verantwortung des Staates, daher muss dieser kontrollieren. Die Zulassung erfolgt nach Risikoabwägung.
  4. Die Technik muss gemäß dem freiheitlichen Prinzip funktionieren und darf diese nicht einschränken
  5. Unfälle sollten vermieden werden und daher sollte die Verbindung mit der Vernetzung ebenfalls erwogen werden. Bezüglich der Dilemma-Situationen darf es keine Diskriminierung geben. (Praktisch kommen sie kaum vor). Aber der Schutz der Systeme kann auf schwächere Verkehrsteilnehmende optimiert werden.
  6. Die Einführung Autonomer Fahrtechnik ist ethisch sogar geboten, sofern sie die Verkehrssicherheit signifikant erhöht. Davon abzugrenzen ist die Pflicht dazu oder das Verbot manueller Fahrzeuge.
  7. Personen sollten geschützt werden und im Zweifelsfall sollte der Unfall mit Sachen oder Tieren geschehen.
  8. Die Systeme müssen auf Unfallvermeidung ausgelegt sein. Bei einem unvermeidlichen Unfall sollte die Anzahl der verletzten Menschen vorweggenommen werden. Wie oben erklärt.
  9. Eine Auswahl nach Kriterien bei einem unabwendbaren Unfall ist verboten.
  10. Haftung geht von den Fahrenden auf die Hersteller und Betreiber über.
  11. Die Produkthaftung zwingt zur permanenten Aktualisierung der Systeme.
  12. Die Öffentlichkeit sollte über die Programmierung informiert werden.
  13. Vernetzung und Implikation von Schienen- und Luftverkehr wurde nicht behandelt, das müsste noch erörtert werden.
  14. Datensicherheit muss gewährleistet werden, da es sonst zu einem Vertrauenseinbruch kommen würde.
  15. Die Geschäftsmodelle sollten den Datenschutz respektieren, auch um den Google-Effekt (siehe oben) zu verhindern
  16. Die Zuständigkeiten müssen klar unterteilt werden. Die Kontrolle muss dokumentiert und gespeichert werden, vor allem beim Übergabeprocedere. Dies sollte international geregelt werden.
  17. Beim Ausfall sollte das Auto sich zum Safe-Out bewegen. Reagiert der Fahrer nicht auf die Übergabe, fährt das Auto zu einem sicheren Standort und schaltet sich ab. Die Kommunikation zwischen Mensch und Maschine (HMI) sollte auf den Menschen abgestimmt werden.
  18. Eine Künstliche Intelligenz (lernende Systeme) ist zulässig, sofern sie die Sicherheit verbessert.
  19. Der sichere Zustand für ein Auto im Notzustand muss definiert werden
  20. Die Bildung sollte dafür sorgen, dass eine fachgerechte Bedienung durch alle Fahrenden möglich sein – es also in die Führerscheinprüfung aufgenommen werden.

Das Gesetz zum Betreiben der Technik wird morgen in Kraft treten. Derweil wird Dobrindt sich mit den G7 Verkehrsministern treffen, um die Kommissionsergebnisse vorzutragen. Neben dem Gesetz und dem Testfeld A 9, so Dobrindt, sei die Ethik-Kommission der dritte Baustein für die Regelung des Autonomen Fahrens. Gerade mit Blick auf Punkte wie 13, ist der Bundesverkehrsminister geneigt, die Kommission mit neuen Fragen zu beauftragen.

Dobrindt gab außerdem an, dass er glaubt, dass der Automatisierte Verkehr in fünf Jahren auf der Straße sei. Es käme auf die Einstellung der Menschen an, ob man es positiv oder negativ sehen will. Dem Datenschutz, gemäß den Empfehlungen, will Dobrindt folgen, jedoch ist das Gesetz dazu ja schon raus. Di Fabio, so die Aussage, ist davon überzeugt, dass die Technik die Unfalltoten reduzieren wird.

Die Haftung müsse klargestellt werden und die Datenerhebung darf nicht zur Identifikation führen, so di Fabio. Es gibt keine unwichtigen Daten, wie es Bundesverfassungsgericht einst erklärte. Für das Vertrauen brauche es unabhängige Stellen und Transparenz.

David Fluhr

Ich schreibe seit 2011 über das Thema Autonomes & Vernetztes Fahren. Ich habe Sozialwissenschaften an der HU Berlin studiert und bin seit 2012 selbstständiger Journalist. Kontakt: mail@autonomes-fahren.de

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