Bundesrat kritisiert Gesetzentwurf

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Der Bundesrat äußert Bedenken bezüglich des Gesetzentwurfs für die Automatisierung der Fahrzeuge.

Der Gesetzentwurf des Bundesverkehrsminister wurde im Januar bekannt und war der zweite Anlauf –  nach dem Versuch zur Klärung der Haftung beim Automatisierten Fahren. Doch, wie schon die Haftungsregelung, wurde auch der Gesetzentwurf kritisiert. Zunächst auf dem Goslarer Verkehrsgerichtstag und zuletzt auch von Datenschützenden. Jedoch gab es auch Fürsprecher, wie beispielweise vom BVDW. Aber auch hier war die weiche Definition ein Kritikpunkt.

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Im Fokus der Kritik des Bundesrats steht die überbordende Verantwortung für die Fahrenden, während die Autohersteller quasi aus der Haftung befreit wären. Der Weg sei richtig, so die Stimmung im Bundesrat, daher habe man auch den Bedingungen der Teilautonomie zugestimmt. Aber der nun vorliegende Text gäbe es keine hinreichende Grundlage für eine Rechtssicherheit. Dafür enthalte der Entwurf zu wenig Konkretes.

Auch der Verbrauchschutz sei darin vor allem ignoriert worden. Die Haftung bei den Fahrenden zu belassen, berücksichtige nicht die Produkthaftung bei den Fahrzeugen. Es gäbe keine Verantwortung der Industrie, dass die Systeme einwandfrei funktionieren müssten. Daher müsste eine Zulassungsbestimmung erarbeitet werden, bei der die Behörden einbezogen werden sollten.

Die Begrifflichkeiten müssten darüber hinaus erst genau definiert werden. Darunter auch die Formel “bestimmungsgemäße Verwendung”, dies erlaube eine Selbstdefinition der Automobilbranche. Des Weiteren fordert man eine Definition zur Übernahme und wie dabei die Verantwortung gelagert sein wird. Vor allem vor dem Hintergrund dass man abgelenkt sein darf, soll man rechtzeitig handeln, wie es im Gesetz heißt. Dies muss konkretisiert werden. Wie kann ein Alarmsignal so gestaltet sein, dass man es nicht verpassen kann?

Auch im Datenschutz sieht man Nachbesserungsbedarf. Dabei muss geklärt werden, welche Daten, wann und wofür gespeichert, sowie an die Behörden übermittelt werden müssen. Es gibt keine Angabe zur Einwilligung der Übertragung oder Fristen für die Speicherung der Daten. Auch müsse eine etwaige Markierung der Fahrzeuge oder Auswirkungen auf die Versicherungsbranche überlegt werden.

Die nächste Anhörung im Bundestag ist am Montag, den 20. März 2017.

Quelle

David Fluhr

Ich schreibe seit 2011 über das Thema Autonomes & Vernetztes Fahren. Ich habe Sozialwissenschaften an der HU Berlin studiert und bin seit 2012 selbstständiger Journalist. Kontakt: mail@autonomes-fahren.de

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